TOP Ö 110: Bauleitplanung der Stadt Hof 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hof in einem Teilbereich (Parallelverfahren) gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) 2. Aufhebung des Bebauungsplanes „Südeinfahrt Hof I“ in einem Teilbereich 3. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Südeinfahrt Hof II“ gem. § 12 Abs. 2 BauGB SATZUNGSBESCHLUSS