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TOP Ö 7: Wahl des ehrenamtlichen zweiten Bürgermeister und des ehrenamtlichen dritten Bürgermeisters
a) Wahlhandlungen (getrennte Wahlen gemäß Art. 35 in Verbindung mit Art. 51 Abs. 3 Gemeindeordnung)
b) Vereidigung der neugewählten weiteren Bürgermeister gemäß Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG)
Sitzung:
02.05.2014
Stadtrat