TOP Ö 162: Vollzug des Baugesetzbuches sowie der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) vom 05. April 2005 – BayRS 2130-2-I);
Abberufung und Berufung eines Bediensteten des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Wunsiedel - Außenstelle Hof - als Gutachter gem. § 2 Abs. 4 BayGaV im Gutachterausschuss für den Bereich der kreisfreien Stadt Hof