TOP Ö 529: Bauleitplanung der Stadt Hof 1. Zustimmung zum Antrag/Planungskonzept des Investors 2. Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „VEP Quartier am Strauß“ 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hof in einem Teilbereich (Parallelverfahren) gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch), 4. Änderung des einfachen Bebauungsplanes „Regelung der Zulässigkeit von Spielhallen in einem Teilgebiet der Innenstadt I“ 5. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „VEP Quartier am