TOP Ö 558: Bauleitplanung der Stadt Hof 1. Aufhebung des Bebauungsplanes „Rathauserweiterung“ (Stand 07.08.1987) in einem Teilbereich sowie des Baulinienplanes für den Sigmundsgraben (Stand 13.11.1928) in einem Teilbereich 2. Aufstellung des Bebauungsplanes„Biedermeierviertel“ gemäß § 13a BauGB SATZUNGSBESCHLUSS