TOP Ö 578: Bauleitplanung der Stadt Hof 1. Zustimmung zum Antrag/Planungskonzept des Investors 2. Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „VEP Schützenstraße" gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hof in einem Teilbereich (Parallelverfahren) gemäß § 8 Abs. 3 BauGB 4. Aufhebung des „Situations-Planes über den ‚Alten Bahnhof‘ in Hof" 5. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „VEP Schützenstraße" gemäß § 2 Abs . 1 BauGB EINLEITUNGS- und AUFSTELLUNGSBESCHLUSS