TOP Ö 689: Bauleitplanung der Stadt Hof; 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes „Regelung der Zulässigkeit von Spielhallen in einem Teilgebiet der Innenstadt I“ in einem Teilbereich 2. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „VEP Quartier am Strauß“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ZWEITER BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS