TOP Ö 1116: Bauleitplanung der Stadt Hof; 1. Abstimmung über den Antrag/das Planungskonzept Seniorenwohnen des Investors 2. Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „VEP Seniorenwohnen Fabrikzeile" gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hof in einem Teilbereich (Parallelverfahren) gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, 4. Aufhebung des Bebauungsplanes „Alignementsplan an der östlichen Seite der Stadt Hof, genannt Fabrikvorstadt"in einem Teilbereich 5. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „VEP Seniorenwohnen Fabrikzeile" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB EINLEITUNGS- UND AUFSTELLUNGSBESCHLUSS