TOP Ö 413: Bauleitplanung der Stadt Hof; 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hof in einem Teilbereich (Parallelverfahren) gemäß § 8 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch); 2. Aufhebung des Bebauungsplanes „Bebauungsplan für das Gebiet zwischen der Max-Reger-Straße und der Ossecker Straße westlich der Anton-Bruckner-Straße" in einem Teilbereich; 3. Qualifizierter Bebauungsplan „Wohngebiet Rosenbühl"; FESTSTELLUNGS- UND SATZUNGSBESCHLUSS