TOP Ö 829: Bauleitplanung der Stadt Hof; 1. Aufhebung des Bebauungsplanes „Alignementsplan an der östlichen Seite der Stadt Hof, genannt Fabrikvorstadt“ in einem Teilbereich 2. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „VEP Seniorenwohnen Fabrikzeile“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB BILLIGUNGS- UND AUSLEGUNGSBESCHLUSS